BFH: Keine Verletzung der richterlichen Hinweispflicht
Kategorie: Steuern | 12. September 2019
Wurden die für die Entscheidung maßgeblichen Gesichtspunkte sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im finanzgerichtlichen Verfahren angesprochen und ist der Kläger vor dem FG rechtskundig vertreten, bedarf es in der mündlichen Verhandlung keines richterlichen Hinweises, sich zu diesem entscheidungserheblichen Sachverhalt zu äußern. Darauf wies der BFH hin (Az. II B 35-37/18).
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Quelle: www.datev.de