BFH: Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel

Kategorie: Steuern | 20. August 2020

Für die Frage, ob ein volljähriges behindertes Kind unfähig ist, sich selbst zu unterhalten, sind die dem Kind zur Verfügung stehenden Mittel auch dann nicht um das (fiktive) Kindergeld zu kürzen, wenn das Kindergeld im Falle seiner Festsetzung an das Kind weitergeleitet werden würde und ohne die Weiterleitung die Voraussetzungen einer Abzweigung des Kindergelds an das Kind vorlägen. Dies u. a. entschied der BFH (Az. III R 28/17).

Weitere Informationen: BFH: Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als kindeseigene Mittel

Quelle: www.datev.de

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