BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Kategorie: Steuern | 14. November 2018

Ist ein Bauträger rechtsirrig davon ausgegangen, als Leistungsempfänger Steuerschuldner für von ihm bezogene Bauleistungen zu sein, kann er das Entfallen dieser rechtswidrigen Besteuerung ohne Einschränkung geltend machen. Mit dieser Entscheidung verwirft der BFH dabei eine Verwaltungsanweisung des BMF (Az. V R 49/17).

Weitere Informationen: BFH: Korrektur unzutreffender Rechtsanwendung beim Bauträger

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Energiepreise: Entlastungen für alle geplant . . .

Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der . . . ... [weiterlesen]

FIU-Jahresbericht: weniger, aber bessere Geldwäsche-Verdachtsmeldungen . . .

Deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen als im Vorjahr wurden laut dem gerade . . . ... [weiterlesen]

Archiv