BFH: Kritik an Corona-Maßnahmen – Gemeinnützigkeit und politische Betätigung
Kategorie: Steuern und Recht | 28. Oktober 2021
Bei einem eingetragenen Verein darf die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Öffentlichkeit nicht über das hinausgehen, was im Rahmen der Verfolgung steuerlich begünstigter Zwecke erforderlich ist. Der BFH hat diesen Grundsatz in einem Eilverfahren präzisiert (Az. V B 25/21).
Quelle: www.datev.de