BFH: Organschaft und atypisch stille Beteiligung (I)

Kategorie: Steuern und Recht | 3. April 2025

Eine atypisch stille Beteiligung an der Organgesellschaft steht der Anerkennung einer ertragsteuerrechtlichen Organschaft grundsätzlich nicht entgegen. Das hat der BFH entschieden (Az. I R 33/22).

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Quelle: www.datev.de

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