BFH: Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei einer Kapitalgesellschaft
Kategorie: Steuern und Recht | 31. August 2023
Die tatsächliche und vollständige Rückgängigmachung i. S. d. § 16 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG setzt grundsätzlich die Löschung einer zugunsten des Ersterwerbers eingetragenen Auflassungsvormerkung voraus. So entschied der BFH (Az. II R 38/20).
Quelle: www.datev.de