BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Kategorie: Steuern | 16. August 2017

Der BFH entschied, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az. VI R 9/16).

Weitere Informationen: BFH: Scheidungskosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar

Quelle: www.datev.de

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