BFH: Sog. Sanierungserlass ist nicht auf Altfälle anwendbar
Kategorie: Steuern | 25. Oktober 2017
Der BFH entschied, dass der sog. Sanierungserlass des BMF, durch den Sanierungsgewinne steuerlich begünstigt werden sollten, für die Vergangenheit nicht angewendet werden darf (Az. I R 52/14 und X R 38/15).
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Quelle: www.datev.de