BFH: Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Kategorie: Steuern | 27. Februar 2019

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Bemessungsgrundlage des Solidaritätszuschlags bei Fehlen gewerblicher Einkünfte ohne Berücksichtigung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG zu ermitteln ist. So entschied der BFH (Az. II R 64/15).

Weitere Informationen: BFH: Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Quelle: www.datev.de

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