BFH: Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

Kategorie: Steuern | 29. Mai 2019

Die Steuermäßigung für Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen wegen der Unterbringung in einem Heim oder zur dauernden Pflege erwachsen, kann der Steuerpflichtige nur für seine eigene Unterbringung in einem Heim oder für seine eigene Pflege in Anspruch nehmen. Dies hat der BFH entschieden (Az. VI R 19/17).

Weitere Informationen: BFH: Steuerermäßigung wegen Unterbringung in einem Pflegeheim

Quelle: www.datev.de

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