BFH: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Kategorie: Steuern | 5. Dezember 2019
Die entgeltliche Übertragung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt ist von der Umsatzsteuer befreit. Dies entschied der BFH (Az. V R 57/17).
Weitere Informationen: BFH: Steuerfreie Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt
Quelle: www.datev.de