BFH: Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten

Kategorie: Steuern und Recht | 20. Juni 2024

Die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, bemisst sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt. So entschied der BFH (Az. VI R 1/22).

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Quelle: www.datev.de

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