BFH: Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2020

Der BFH entschied, dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer „Mitgliedschaft“) umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt. Auch wenn der Supermarkt Waren verkauft, die sowohl dem Regelsteuersatz (19 %) als auch dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegen, ist auf den Mitgliedsbeitrag der Regelsteuersatz anzuwenden (Az. XI R 21/18).

Weitere Informationen: BFH: Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz

Quelle: www.datev.de

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