BFH: Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz

Kategorie: Steuern | 22. Mai 2020

Der BFH entschied, dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug (in Form einer „Mitgliedschaft“) umsatzsteuerrechtlich eine selbständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt. Auch wenn der Supermarkt Waren verkauft, die sowohl dem Regelsteuersatz (19 %) als auch dem ermäßigten Steuersatz (7 %) unterliegen, ist auf den Mitgliedsbeitrag der Regelsteuersatz anzuwenden (Az. XI R 21/18).

Weitere Informationen: BFH: Supermarkt-Rabattmodell "Mitgliedschaft" unterliegt umsatzsteuerrechtlich dem Regelsteuersatz

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Schadensersatz nach Kauf eines (kranken) Tieres? . . .

Stellt sich nach dem Kauf eines Tieres heraus, dass es . . . ... [weiterlesen]

Gesetzliche Neuregelungen im April 2024 . . .

Die Haushaltsfinanzierung 2024 steht. Das Wachstumschancengesetz soll Unternehmen steuerlich entlasten . . . ... [weiterlesen]

Archiv