BFH: Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Kategorie: Steuern | 9. Januar 2020

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der ehemalige Geschäftsführer im eigenen Verfahren wegen Haftung für Lohnsteuer mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung gemäß § 166 AO ausgeschlossen ist, wenn er wegen offener Gehaltsforderungen selbst Insolvenzgläubiger des Steuerschuldners ist (Az. VII R 5/18).

Weitere Informationen: BFH: Tabelleneintrag im Insolvenzverfahren gemäß § 178 Abs. 3 InsO auch im Haftungsverfahren bindend

Quelle: www.datev.de

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