BFH: Tatsächliche Verständigung – Subsidiarität der Feststellungsklage

Kategorie: Steuern | 6. September 2017

Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. So entschied der BFH (Az. III B 144/16).

Weitere Informationen: BFH: Tatsächliche Verständigung – Subsidiarität der Feststellungsklage

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. . . . ...

Das OLG Düsseldorf hat die zum 1. Januar 2026 aktualisierte . . . ... [weiterlesen]

Zahlungsdienste: Rat und Parlament einigen sich . . . ...

Der Rat der EU und das EU-Parlament haben eine vorläufige . . . ... [weiterlesen]

Archiv