BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Kategorie: Steuern | 27. August 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob eine kurzfristige Überlassung von Bootsliegeplätzen eine kurzfristige Vermietung von Campingflächen nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG darstellt (Az. V R 47/19).

Weitere Informationen: BFH: Überlassen von Bootsliegeplätzen nicht steuersatzermäßigt

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Rheingau-Taunus-Kreis: Klage auf Abstimmungsvereinbarung für Papier-, . . . ...

Das VG Wiesbaden hat eine Klage des Abfallverbands Rheingau und . . . ... [weiterlesen]

Namensnennung einer Richterin in der Presseberichterstattung . . .

Die volle Namensnennung einer Richterin in einem Buch im Zusammenhang . . . ... [weiterlesen]

Archiv