BFH: Umorientierung während einer mehraktigen einheitlichen Erstausbildung
Kategorie: Steuern | 5. März 2020
Zwei zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Ausbildungsabschnitte können auch dann zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden, wenn das Kind sich nach dem Ende des ersten Ausbildungsabschnitts umorientiert und seine Ausbildung anders als ursprünglich geplant fortsetzt (hier: Betriebswirtschaftsstudium statt Bankkolleg nach einer Bankausbildung). Dies entschied der BFH (Az. III R 14/18).
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Quelle: www.datev.de