BFH: "Verkauf von Ackerstatusrechten" keine landwirtschaftliche Dienstleistung
Kategorie: Steuern | 13. Juni 2018
Die Verpflichtung zur Anlage und zum Erhalt von Dauergrünland durch einen Landwirt zugunsten eines anderen Landwirts, um diesem eine Genehmigung gem. § 2 DGL-VO SH zum Umbruch von Dauergrünland zu ermöglichen, unterfällt nicht der Pauschalbesteuerung. Dies entschied der BFH (Az. V R 55/16).
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Quelle: www.datev.de