BFH: Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 23 HO-RhPf

Kategorie: Steuern und Recht | 31. März 2022

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Versorgungsleistungen auch dann als Sonderausgaben abziehbar sind, wenn sie zwar dem Grunde nach auf einer ländergesetzlichen Sonderregelung zur Hoferbfolge beruhen, der Höhe nach aber erst im Anschluss an den Erbfall durch Vertrag festgelegt werden (Az. X R 4/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Vorabentscheidungsersuchen des BFH an den EuGH: . . . ...

Der BFH hat dem EuGH mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der . . . ... [weiterlesen]

Archiv