BFH: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Kategorie: Steuern | 12. September 2019

Das Finanzgericht verstößt gegen den klaren Inhalt der Akten, wenn es seine Entscheidung maßgeblich auf eine Zeugenaussage oder Unterlagen stützt, wobei weder die protokollierten Beurkundungen des Zeugen noch die in den Akten befindlichen Unterlagen die durch das Finanzgericht gezogenen Schlussfolgerungen stützen. Dies entschied der BFH (Az. II B 30, 32-34, 38/18).

Weitere Informationen: BFH: Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Einzelfragen zur Abgeltungsteuer . . .

Nach Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das . . . ... [weiterlesen]

Zahlungen eines IT-Dienstleisters für Mitwirkungshandlungen im . . . ...

Das FG Münster hat entschieden, dass Kompensationszahlungen, die eine Bank . . . ... [weiterlesen]

Archiv