BFH: Vorabgewinn als umsatzsteuerbares Sonderentgelt – Regelsteuersatz für die Überlassung von Vieheinheiten

Kategorie: Steuern und Recht | 15. April 2021

Der BFH hatte zu klären, ob gesellschaftsvertraglich vereinbarte Vorabgewinnanteile, die der Kläger für die Überlassung von Vieheinheiten an eine Personengesellschaft in der Rechtsform einer KG, deren Komplementär er ist, im Rahmen der jährlichen Gewinnverteilung zugewiesen erhält, der Umsatzsteuer unterliegen (Az. V R 22/19).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von . . . ...

Das Insolvenzgericht muss die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer . . . ...

Der BFH hat den Beschluss des FG Nürnberg aufgehoben, da . . . ... [weiterlesen]

Archiv