BFH: Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehbar
Kategorie: Steuern | 2. April 2020
Der BFH entschied, dass erfolglose Bewerber um ein Mandat im Europäischen Parlament ihre Wahlkampfkosten steuerlich nicht abziehen können (Az. IX R 32/17).
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Quelle: www.datev.de