BFH: Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt

Kategorie: Steuern | 13. September 2017

Verkauft ein Brezelverkäufer auf dem Oktoberfest in Festzelten „Wiesnbrezn“ an die Gäste des personenverschiedenen Festzeltbetreibers, ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % für Lebensmittel anzuwenden. Der BFH hat die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung zurückgewiesen, die im Verkauf der Brezeln durch den Brezelverkäufer einen restaurantähnlichen Umsatz gesehen hatte, der dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen sollte (Az. V R 15/17).

Weitere Informationen: BFH: Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest steuerbegünstigt

Quelle: www.datev.de

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