BFH: Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

Kategorie: Steuern | 14. Februar 2018

Der BFH hatte die Frage zu entscheiden, ob der für nicht entrichtete Milchabgaben zu erhebende Zins bei mehrere Jahre umfassenden Zinszeiträumen nach dem am 1. Oktober eines jeden Jahres gültigen Bezugssatz EURIBOR zu bemessen und entsprechend jeweils festzusetzen ist (Az. VII R 10/17).

Weitere Informationen: BFH: Zinsberechnung bei nicht fristgerecht entrichteter Milchabgabe

Quelle: www.datev.de

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