BFH zu abkommensrechtlichen Dreieckskonstellationen
Kategorie: Steuern und Recht | 6. Oktober 2022
Der BFH nimmt Stellung zu der Frage der Besteuerung von Arbeitslohn in sog. Dreieckssachverhalten und zum Anwendungsbereich des § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG bei doppelter Ansässigkeit (Az. I R 30/18).
Quelle: www.datev.de