BFH zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten – Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag

Kategorie: Steuern | 28. Juni 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob eine Entschädigung, die ein Landwirt dafür erhält, dass er die auf seinem Hof betriebene Schweinehaltung dauerhaft und insbesondere unter Verzicht auf bauliche Veränderungen bzw. Erweiterungen auf den gegenwärtigen Umfang begrenzt, einer passiven Rechnungsabgrenzung zugänglich ist, und welcher Zeitraum dabei ggf. zugrunde zu legen ist (Az. VI R 96/13).

Weitere Informationen: BFH zu passiven Rechnungsabgrenzungsposten – Bemessung der Höhe bei Vorleistungen aus einem gegenseitigen Vertrag

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Exporte im Februar 2026: +3,6 % . . . ...

Im Februar 2026 sind die deutschen Exporte gegenüber Januar 2026 . . . ... [weiterlesen]

Umfragen zu NOCLAR und Restructured Code . . . ...

Die WPK weist darauf hin, dass das International Ethics Standards . . . ... [weiterlesen]

Archiv