BFH zum Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Kategorie: Steuern | 26. Juli 2017

Laut BFH ist der Geschäftsführer einer GmbH im Haftungsverfahren mit Einwendungen gegen unanfechtbar festgesetzte Steuern der von ihm vertretenen und in Insolvenz geratenen GmbH ausgeschlossen, wenn er im Prüfungstermin nicht anwesend gewesen ist und deshalb gegen die Forderungen keinen Widerspruch erhoben hat, sodass diese zur Tabelle festgestellt worden sind (Az. VII R 25/16).

Weitere Informationen: BFH zum Einwendungsausschluss im Haftungsverfahren durch unterlassenen Widerspruch im insolvenzrechtlichen Prüfungstermin

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Klagen gegen Rückbauanordnungen von Gartenlauben zurückgenommen . . .

Nach Hinweis des VG Braunschweig haben die Kläger ihre Klagen . . . ... [weiterlesen]

Erholung der Immobilienpreise bestätigt sich, Neubauwohnungen . . . ...

Die Erholung am deutschen Immobilienmarkt setzt sich im dritten Quartal . . . ... [weiterlesen]

Archiv