BFH zum Erlass von Nachzahlungszinsen

Kategorie: Steuern | 12. März 2020

Der BFH nimmt u. a. Stellung zu der Frage, ob der gesetzliche Zinssatz des § 238 Abs. 1 Satz 1 AO von einhalb Prozent für jeden Monat im Streitjahr 2012 verfassungswidrig ist und daher zu hoch festgesetzte Nachzahlungszinsen nach § 233a AO aus sachlichen Billigkeitsgründen zu erlassen sind (Az. VIII R 25/17).

Weitere Informationen: BFH zum Erlass von Nachzahlungszinsen

Quelle: www.datev.de

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