BFH zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Kategorie: Steuern | 19. September 2018

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob der Vorsteuerabzug aus einer Rechnung zu versagen ist, wenn es sich bei der in der Rechnung angegebenen Adresse des leistenden Unternehmers nur um eine postalische Anschrift handelt und sich dort weder der Sitz noch die Betriebsstätte des Unternehmens befindet (Az. XI R 20/14).

Weitere Informationen: BFH zum Rechnungsmerkmal "vollständige Anschrift" bei der Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH: Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen . . . ...

Zu der Frage, ob ausländische Steuern nicht nach § 26 . . . ... [weiterlesen]

BFH: Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von . . . ...

Der Umstand, dass eine KG gewerblich geprägt ist, steht der . . . ... [weiterlesen]

Archiv