BFH zum Schulschwimmen im Rahmen der Spartenrechnung kommunaler Eigengesellschaften

Kategorie: Steuern und Recht | 27. Mai 2021

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Verluste, die durch das Schulschwimmen in einem von einer städtischen Eigengesellschaft betriebenen Schwimmbad verursacht werden, mit den Gewinnen der städtischen Eigengesellschaft aus dem Versorgungsbetrieb verrechnet werden können (Az. I R 50/17).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Weitere Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: BMJV veröffentlicht . . . ...

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sollen künftig mehr Dokumente als elektronische . . . ... [weiterlesen]

Steuerliche Förderung der E-Mobilität . . .

Die im Koalitionsvertrag angekündigten steuerlichen Maßnahmen wie die Anhebung der . . . ... [weiterlesen]

Archiv