BFH zum Verhältnis der Verlustfeststellung zur Steuerfestsetzung
Kategorie: Steuern | 18. Juli 2018
Der BFH bezieht Stellung zu der Frage, ob es für den Verlustfeststellungsbescheid bei der Bindungswirkung des § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG bzw. des § 35b Abs. 2 Satz 2 GewStG bleibt, wenn eine Änderung des Steuerbescheids des Verlustentstehungsjahres unabhängig von der fehlenden betragsmäßigen Auswirkung auch verfahrensrechtlich nicht möglich ist (Az. XI R 50/17).
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Quelle: www.datev.de