BFH zum Verkauf von Hilfsmitteln für blinde und sehbehinderte Menschen

Kategorie: Steuern und Recht | 2. Februar 2023

Der BFH entschied, dass der Verkauf von Waren eine typische Handelstätigkeit ist, die nicht die Voraussetzungen eines steuerlich privilegierten Zweckbetriebs i. S. von § 68 Nr. 4 AO erfüllt (Az. V R 12/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die Vereinfachungsvorschläge beim Nachhaltigkeits-Reporting im Überblick . . .

Mit dem Omnibus 1-Paket schlägt die EU-Kommission eine Vereinfachung der . . . ... [weiterlesen]

Phishing bei Reisebuchung: Kein Anspruch auf . . . ...

Lt. AG München besteht kein Schadensersatzanspruch einer Kundin gegen ihre . . . ... [weiterlesen]

Archiv