BFH zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle

Kategorie: Steuern | 30. August 2017

Der BFH hatte im Rahmen des gewünschten Vorsteuerabzugs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle zu entscheiden, ob bei der Überlassung der Sporthalle an Vereine ein Leistungsaustausch vorliegt oder es sich bei den von den Vereinen gezahlten Beträgen lediglich um symbolische Entgelte handelt, die nicht ausreichen, um von einer Entgeltlichkeit auszugehen (Az. XI R 12/15).

Weitere Informationen: BFH zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bundeskabinett beschließt Rentenanpassung 2025 . . .

Das Bundeskabinett hat am 30. April 2025 die Rentenwertbestimmungsverordnung 2025 . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im April 2025 voraussichtlich +2,1 . . . ... [weiterlesen]

Archiv