BFH zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle

Kategorie: Steuern | 30. August 2017

Der BFH hatte im Rahmen des gewünschten Vorsteuerabzugs einer juristischen Person des öffentlichen Rechts aus den Baukosten einer Sporthalle zu entscheiden, ob bei der Überlassung der Sporthalle an Vereine ein Leistungsaustausch vorliegt oder es sich bei den von den Vereinen gezahlten Beträgen lediglich um symbolische Entgelte handelt, die nicht ausreichen, um von einer Entgeltlichkeit auszugehen (Az. XI R 12/15).

Weitere Informationen: BFH zum Vorsteuerabzug einer Gemeinde aus den Herstellungskosten einer Sporthalle

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat im Rahmen . . . ...

Das ArbG Aachen hat entschieden, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch . . . ... [weiterlesen]

Stellungnahme zur Konsultation des IAASB zu . . . ...

Die WPK hat im Rahmen der Konsultation des IAASB zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv