BFH zum Vorsteuerabzug und zur unentgeltlichen Zuwendung

Kategorie: Steuern und Recht | 14. Mai 2021

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob ein Unternehmer, der aufgrund eines Vertrages mit dem Träger der Straßenbaulast wegen eines besonderen durch seinen Betrieb begründeten Verkehrsbedürfnisses eine bestehende öffentliche Straße über den einem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand hinaus für seine betrieblichen Anforderungen aufwändiger ausbaut, eine unentgeltliche Zuwendung i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG an den Träger der Straßenbaulast tätigt und deshalb nicht zum Vorsteuerabzug aus den betrieblich veranlassten Aufwendungen für den Straßenbau berechtigt ist (Az. XI R 26/20).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Energiepreise: Entlastungen für alle geplant . . .

Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der . . . ... [weiterlesen]

FIU-Jahresbericht: weniger, aber bessere Geldwäsche-Verdachtsmeldungen . . .

Deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen als im Vorjahr wurden laut dem gerade . . . ... [weiterlesen]

Archiv