BFH zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen

Kategorie: Steuern | 13. August 2020

Der BFH hatte zu entscheiden, ob es sich bei den Zahlungen im Rahmen eines Förderprogramms um nicht steuerbare echte Zuschüsse handelt und ob der beantragte Vorsteuerabzug mangels Gegenleistung zu Recht abgelehnt wurde (Az. V R 22/18).

Weitere Informationen: BFH zum Vorsteueranspruch aus dem Erwerb der Berechtigung, Verkaufsflächen des Leistenden zur Vermarktung eigener Produkte zu nutzen

Quelle: www.datev.de

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