BFH zur Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom Beginn einer werbenden Tätigkeit

Kategorie: Steuern | 21. Juni 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Gewinne aus Devisentermingeschäften, die eine Einschiffsgesellschaft ursprünglich zur Kurssicherung des in Fremdwährung zu zahlenden Kaufpreises für das bestellte Schiff abgeschlossen, dann jedoch vorzeitig glattgestellt hatte, auch insoweit als Hilfsgeschäfte durch den Tonnagegewinn abgegolten sind, als sie in einem Kalenderjahr vor Ablieferung und Indienststellung des Schiffs an die Kommanditisten ausgeschüttet wurden (Az. IV R 49/15).

Weitere Informationen: BFH zur Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom Beginn einer werbenden Tätigkeit

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ausstellung von Rechnungen – Angabe von . . . ...

Das BMF gibt die Änderung des UStAE vom 1. Oktober . . . ... [weiterlesen]

Deutsche Wirtschaft stagniert 2025 – Investitionskrise . . . ...

Schwache Industrie, rückläufige Investitionen und eine getrübte Außenwirtschaft: Die deutsche . . . ... [weiterlesen]

Archiv