BFH zur Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft – Bemessungsgrundlage bei geplanter Bebauung

Kategorie: Steuern und Recht | 6. Mai 2021

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Änderung des Gesellschafterbestands auf einem „vorgefassten Plan“ zur Bebauung des Grundstücks beruht, was die Anwendung des § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG a. F. zur Folge hat, oder ob die Grunderwerbsteuer für den fiktiven Grundstücksübergang i. S. von § 1 Abs. 2a GrEStG mit dem Wert entsprechend § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GrEStG a. F. i. V. m. § 138 Abs. 3 BewG a. F. zum Stichtag des Gesellschafterwechsels zu bemessen ist (Az. II R 12/18).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Energiepreise: Entlastungen für alle geplant . . .

Laut Koalitionsvertrag sollen die Energiepreise für alle spürbar sinken. Der . . . ... [weiterlesen]

FIU-Jahresbericht: weniger, aber bessere Geldwäsche-Verdachtsmeldungen . . .

Deutlich weniger Geldwäsche-Verdachtsmeldungen als im Vorjahr wurden laut dem gerade . . . ... [weiterlesen]

Archiv