BFH: Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Kategorie: Steuern | 13. August 2020

Einfuhren, die zum Entstehen der Einfuhrumsatzsteuerschuld führen, sowie die Verwendung von Energieerzeugnissen zur gekoppelten Erzeugung von Kraft und Wärme unter den einen Steuerentlastungsanspruch auslösenden Bedingungen sind jeweils Rechtshandlungen i. S. des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO i. V. m. § 129 Abs. 1 InsO. Dies u. a. entschied der BFH (Az. VII R 39/18).

Weitere Informationen: BFH: Zur Anfechtbarkeit der Herstellung einer Aufrechnungslage

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von . . . ...

Das Schreiben stellt die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der . . . ... [weiterlesen]

Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters . . .

Das BMF-Schreiben zu den Einkommensteuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters vom 03.05.2017 . . . ... [weiterlesen]

Archiv