BFH zur Anwendung der Bruttomethode im Fall der Ausschüttung einer EU-Kapitalgesellschaft an eine deutsche Organgesellschaft
Kategorie: Steuern und Recht | 27. März 2025
Ist Art. 4 Abs. 1 Buchst. a der Mutter-Tochter-Richtlinie dahin auszulegen, dass er einer nationalen Steuerregelung wie der einer sog. Bruttobesteuerung entgegensteht, wonach Gewinnausschüttungen von EU-Tochtergesellschaften bei der EU-Muttergesellschaft nicht freizustellen sind und es ohne weitere Ausschüttung zu einer Besteuerung beim Organträger kommt? Mit dieser Frage hat sich der BFH beschäftigt (Az. IV R 29/22).
Quelle: www.datev.de