BFH zur Anwendung des § 8b Abs. 5 Satz 1 KStG auf nach § 3 Nr. 41 Buchst. a EStG steuerfreie Gewinnausschüttungen
Kategorie: Steuern | 13. September 2017
Der BFH hatte zu entscheiden, ob das pauschale Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 5 KStG auf Gewinnausschüttungen, die zuvor der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7-10 AStG unterlegen haben, anzuwenden ist (Az. I R 84/15).
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Quelle: www.datev.de