BFH zur Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Kategorie: Steuern | 12. September 2018

Die Gewährung von Krankenversicherungsschutz ist in Höhe der Arbeitgeberbeiträge Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz, nicht aber eine Geldzahlung verlangen kann. Demgegenüber wendet der Arbeitgeber Geld und keine Sache zu, wenn er einen Zuschuss unter der Bedingung zahlt, dass der Arbeitnehmer mit einem vom ihm benannten Unternehmen einen Versicherungsvertrag schließt. Dies hat der BFH entschieden (Az. VI R 13/16, VI R 16/17).

Weitere Informationen: BFH zur Arbeitnehmerbesteuerung: Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Quelle: www.datev.de

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