BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Kategorie: Steuern | 19. Dezember 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob das Besteuerungsrecht für die durch den Kläger (Lichtdesigner) in Frankreich, Schweden und der Schweiz erzielten Einkünfte unter Auslegung der DBA nach innerstaatlichem Recht abzuleiten ist, da die jeweiligen Abkommen keine Definitionen der Begriffe „unselbständige“ bzw. „nichtselbständige Arbeit“ oder aber „Vergütungen“ enthalten (Az. I R 44/16).

Weitere Informationen: BFH zur Auslegung von DBA – Lichtdesigner als werkschaffender Künstler

Quelle: www.datev.de

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