BFH zur Bauabzugsteuer: Betriebsausgabenabzug des Leistungsempfängers bei Zahlungen an eine inaktive ausländische Domizilgesellschaft
Kategorie: Steuern und Recht | 15. September 2022
Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob die Anmeldung und Abführung der Bauabzugsteuer durch den Leistungsempfänger auch dann gem. § 48 Abs. 4 Nr. 1 EStG die Anwendung des § 160 Abs. 1 Satz 1 AO ausschließt, wenn Bauleistender eine inaktive Firma (ausländische Domizil- oder Briefkastengesellschaft) ist (Az. IV R 4/20).
Quelle: www.datev.de