BFH zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

Kategorie: Steuern | 14. Juni 2017

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, in welcher Höhe – bei Verletzung der Erwerbsobliegenheit – für eine unterhaltene gesunde Person im arbeitsfähigen Alter fiktive Einkünfte zu schätzen sind (Az. VI R 16/16).

Weitere Informationen: BFH zur Berechnung des Unterhaltshöchstbetrags bei gleichgestellten Personen

Quelle: www.datev.de

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