BFH zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Kategorie: Steuern | 26. März 2020

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, ob nicht ausgeglichene Verluste aus der Veräußerung von Index-Zertifikaten im Streitjahr 2012 steuerlich berücksichtigungsfähig sind, weil es sich bei den Zertifikaten um Kapitalforderungen i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c Alt. 2 EStG a. F. (Finanzinnovationen) handelt (Az. VIII R 16/16).

Weitere Informationen: BFH zur Berücksichtigung von Verlusten aus sog. Vollrisikozertifikaten

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Mehrheit der Mittelständler erwartet Pause bei . . . ...

Die mittelständischen Unternehmen in Deutschland erwarten mehrheitlich keine weiter steigenden . . . ... [weiterlesen]

Die Beitragsberechnungsmethode der Industrie- und Handelskammer . . . ...

Das VG Koblenz hat die Klage eines Mitglieds der Industrie- . . . ... [weiterlesen]

Archiv