BFH zur Biogasanlage in der Umsatzsteuer – Abweichende rechtliche Würdigung kein Verfahrensmangel

Kategorie: Steuern | 27. September 2017

Der BFH hat die Frage geklärt, ob die Lieferung von Biomasse an einen Biogasanlagenbetreiber eine Gehaltslieferung i. S. des § 3 Abs. 5 UStG ist (Az. V R 3/16).

Weitere Informationen: BFH zur Biogasanlage in der Umsatzsteuer – Abweichende rechtliche Würdigung kein Verfahrensmangel

Quelle: www.datev.de

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