BFH zur doppelten Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Kategorie: Steuern | 24. Januar 2018

Der BFH hat zu der Frage Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung eine Wohnung, in der der eigene Hausstand unterhalten wird, als noch zum Beschäftigungsort gehörend anzusehen ist (Az. VI R 31/16).

Weitere Informationen: BFH zur doppelten Haushaltsführung – Hauptwohnung am Beschäftigungsort

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht . . .

Das BMF hat am 08.08.2025 den Referentenentwurf eines Fondsrisikobegrenzungsgesetzes veröffentlicht. ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juli 2025 bei +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland lag nach Angaben des des Statistischen . . . ... [weiterlesen]

Archiv