BFH zur doppelten Haushaltsführung: notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Kategorie: Steuern | 20. September 2017

Der BFH hatte zu entscheiden, wie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die durchschnittliche ortsübliche Miete bei der Beschränkung der Kosten einer eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen auf den Betrag einer durchschnittlichen 60 qm Wohnung zu ermitteln ist (Az. VI R 42/15).

Weitere Informationen: BFH zur doppelten Haushaltsführung: notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Bericht über die Sitzung des Vorstandes . . . ...

Der Vorstand der WPK informiert über die wichtigsten Beratungsergebnisse aus . . . ... [weiterlesen]

Elternbeirat bei Sägearbeiten für Weihnachtsbasar unfallversichert . . .

Ein ehrenamtliches Mitglied des Elternbeirats eines kommunalen Kindergartens ist beim . . . ... [weiterlesen]

Archiv