BFH zur doppelten Haushaltsführung: notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort
Kategorie: Steuern | 20. September 2017
Der BFH hatte zu entscheiden, wie im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung die durchschnittliche ortsübliche Miete bei der Beschränkung der Kosten einer eigenen Wohnung des Steuerpflichtigen auf den Betrag einer durchschnittlichen 60 qm Wohnung zu ermitteln ist (Az. VI R 42/15).
Weitere Informationen: BFH zur doppelten Haushaltsführung: notwendige Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort
Quelle: www.datev.de